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   BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92   

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https://dejure.org/1993,17824
BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92 (https://dejure.org/1993,17824)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1993 - 5 B 143.92 (https://dejure.org/1993,17824)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 5 B 143.92 (https://dejure.org/1993,17824)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
    Daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt, kann deshalb nicht angenommen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
    "ob es entgegen den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt - nämlich, daß es nicht Aufgabe der Sozialhilfe ist, bestehende Verbindlichkeiten des Hilfebedürftigen abzudecken (BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64] und 55, 148 ) - eine besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 3 BSHG in der Weise gibt, daß die Tilgung von Schuldverbindlichkeiten aus Sozialhilfemitteln zu den besonderen Belastungen nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BSHG zählt, die zur Erreichung des Zieles der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 3 BSHG in der vom OVG begründeten Weise zu berücksichtigen sind und damit sich im Rahmen der Aufgabe der Sozialhilfe nach § 1 Abs. 2 BSHG halten, ohne den Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 BSHG zu verletzen.".
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
    Daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt, kann deshalb nicht angenommen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.02.1965 - III C 78.63
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
    Zwar ist geltend gemacht, daß das Oberverwaltungsgericht "entgegen den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ... (BVerwGE 20, 288 [BVerwG 25.02.1965 - III C 78/63] und 55, 148 )" die Tilgung von Schuldverbindlichkeiten aus Sozialhilfemitteln zu den besonderen Belastungen nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BSHG zähle.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
    Dies würde die Annahme einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aber voraussetzen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - mit weiteren Nachweisen).
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