Rechtsprechung
BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,17824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 04.06.1992 - 4 L 1864/91
- BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
Daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt, kann deshalb nicht angenommen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes
Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
"ob es entgegen den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt - nämlich, daß es nicht Aufgabe der Sozialhilfe ist, bestehende Verbindlichkeiten des Hilfebedürftigen abzudecken (BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64] und 55, 148 ) - eine besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 3 BSHG in der Weise gibt, daß die Tilgung von Schuldverbindlichkeiten aus Sozialhilfemitteln zu den besonderen Belastungen nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BSHG zählt, die zur Erreichung des Zieles der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 3 BSHG in der vom OVG begründeten Weise zu berücksichtigen sind und damit sich im Rahmen der Aufgabe der Sozialhilfe nach § 1 Abs. 2 BSHG halten, ohne den Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 BSHG zu verletzen.". - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
Daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt, kann deshalb nicht angenommen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 25.02.1965 - III C 78.63
Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
Zwar ist geltend gemacht, daß das Oberverwaltungsgericht "entgegen den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ... (BVerwGE 20, 288 [BVerwG 25.02.1965 - III C 78/63] und 55, 148 )" die Tilgung von Schuldverbindlichkeiten aus Sozialhilfemitteln zu den besonderen Belastungen nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BSHG zähle. - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1993 - 5 B 143.92
Dies würde die Annahme einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aber voraussetzen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - mit weiteren Nachweisen).